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Lärmaktionsplanung

Seit 2007 sind Gemeinden und Städte, die im Einflussbereich einer Hauptlärmquelle liegen, generell verpflichtet, eine Lärmminderungsplanung nach EU-Umgebungslärm-Richtlinie aufzustellen bzw. regelmäßig zu aktualisieren (Meldung an Europäische Union alle fünf Jahre). Dies verfolgt das Ziel, den Umgebungslärm darzustellen und Maßnahmen zur Minderung zu entwickeln.

Seit 2007 sind Gemeinden und Städte, die im Einflussbereich einer Hauptlärmquelle liegen, generell verpflichtet, eine Lärmminderungsplanung nach EU-Umgebungslärm-Richtlinie aufzustellen bzw. regelmäßig zu aktualisieren (Meldung an Europäische Union alle fünf Jahre). Dies verfolgt das Ziel, den Umgebungslärm darzustellen und Maßnahmen zur Minderung zu entwickeln.

Eine Lärmminderungsplanung setzt sich zusammen aus der Lärmkartierung und der ein Jahr darauf folgenden Lärmaktionsplanung. Für die Lärmkartierung werden dabei jeweils die Belastungen des Vorjahres (aktuell Analyse 2016) betrachtet. Die Lärmaktionsplanung berücksichtigt einen Prognosehorizont von fünf Jahren. Im Allgemeinen bezieht sich der Kartierungsumfang, der auch in der Lärmaktionsplanung Beachtung findet, auf alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung von über drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr (entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von > = 8.200 Kfz/24h), alle Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Vorbeifahrten pro Jahr (entspricht ca. >= 82 Züge/24h) und alle Großflughäfen mit >= 50.000 Bewegungen pro Jahr.

Für die Lärmkartierung ist in Schleswig-Holstein das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zuständig. Dieses veröffentlicht die Lärmkarten alle fünf Jahre (zuletzt 2022 statt 2017) unter www.laerm.schleswig-holstein.de.

Für den Bereich der Stadt Glinde wurden folgende Straßen kartiert: Die Autobahn A24, Möllner Landstraße (L94), die Kreisstraße K80, Avenue St. Sebastien, Kaposvár-Spange und Mühlenstraße. Die Stadtvertretung der Stadt Glinde hat am 26.09.2019 die 3. Stufe der Lärmminderungsplanung beschlossen.

Im Jahr 2024 ist nun der Lärmaktionsplan der Stufe 4 aufzustellen. Hierfür wurde der Lärmaktionsplan der 3. Stufe nach den gesetzlichen Mindestanforderungen durch die Verwaltung überprüft. Dies wurde in dem „Vermerk zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplans gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz“ dokumentiert. Der zweite Bestandteil des Lärmaktionsplans Stufe 4 ist ein bundesweit abgestimmtes und für Schleswig-Holstein angepasstes Formblatt. Die darin enthaltenen Angaben sind nach Fertigstellung der Lärmaktionsplanung über die Landesbehörden und das Umweltbundesamt an die Europäische Kommission zu übermitteln. Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes soll die Öffentlichkeit gehört und ihr rechtzeitig die Möglichkeit gegeben werden, an der Ausarbeitung und Überprüfung mitzuwirken.

Der Entwurf des 4. Lärmaktionsplanes, der sich aus dem „Vermerk zur vereinfachten Überprüfung“ des 3. Lärmaktionsplanes, dem „Formblattes Schleswig-Holstein“ und den Lärmkarten zusammensetzt, wird vom 10.04.2024 bis einschließlich zum 13.05.2024, öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen hängen in der Stadtverwaltung Glinde, 21509 Glinde, Markt 1 (Rathaus), im Foyer des 2. Obergeschosses während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Parallel sind die Unterlagen nachfolgend auf der Homepage der Stadt Glinde einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen dazu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorbringen.

Haben Sie Wünsche und weitere Ideen im Bereich Lärmaktionsplan, kontaktieren Sie uns gerne.

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